Für Sie entwickelt, für Sie maßgeschneidert: Unser Angebot für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare
Als Beamter (also auch als Beamtenanwärter und Referendar) erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn anteilig Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten. Für den Anteil, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt wird (in der Regel sind dies höchstens 50 %) müssen Sie privat vorsorgen.
Alle Tarifvarianten enthalten bei Leistungsfreiheit als Bonbon eine Beitragsrückerstattung (bei unterjährigem Beginn anteilig!). Besonderes Highlight des Einstiegsangebotes ist das Optionsrecht. Sie können Ihren Versicherungsschutz damit später weiter ausbauen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Im Komfortangebot ist neben der wahlärztlichen Behandlung im Krankenhaus und der Unterbringung im Einbett-Zimmer auch die zusätzliche Absicherung weiterer Beihilfelücken möglich. Das Top-Angebot enthält noch weitere Leistungsverbesserungen z.B. bei der Behandlung durch Ärzte bzw. Zahnärzte und Heilpraktiker.
Ledige und verheiratet haben im Bundesland Niedersachsen einen Behilfeanspruch von 50 Prozent. Für Beamte (auch Anwärter und Refrendare) mit mit zwei oder mehr Kindern steigt der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent. Die Restkosten müssen über eine private Krankenversicherung gedeckt werden. Dabei bietet die PKV Anwärtern und Refrendaren vergünstigte Ausbildungtarife. Der monatliche Beitrag errechnet sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und der Auswahl des Tarifes
Für Beamtenanwärter und Referendare in Niedersachsen gilt, wie auch beim Bund und in den anderen Bundesländern: Nur wer sich privat krankenversichert hat Anspruch auf Beihilfe.
Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr, also das Land Niedersachsen, an den Krankheitskosten. Beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenkassen müssen Anwärter und Referendare (z.B. Polizei, Lehramt) den Vollbeitrag leisten. Dieser ist einkommensabhängig und liegt montlich in der Regel bei Anwärtern und Refrendaren zwischen 115-150 Euro. Deshalb ist ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung in den meisten Fällen nicht empfehlenswert.
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